Blinken für Sicherheit! Blinker am Fahrrad? Wie kommt man denn auf sowas? Mal ganz ehrlich: Handzeichen geben ist mehr als Höflichkeit. Handzeichen geben dem nachfolgenden Verkehr einen Hinweis darauf, wohin man sich gleich hinbewegen möchte. Jede Information, die ein Verkehrsteilnehmer an andere weiterreicht, ist eine eine gute Information. Nun ist es nicht jeder Radfahrer gewohnt, die Hand vom Lenker zu nehmen. Aus welchen Gründen auch immer. Eine Alternative zum Handzeichen geben, gab es bislang nicht, denn: Blinkanlagen waren bisher verboten.
Blinkanlagen, also Fahrtrichtungsanzeiger, waren in Deutschland lange Zeit an Fahrrädern nicht erlaubt. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gestattete solche Einrichtungen nur an mehrspurigen Fahrrädern oder an solchen mit Aufbauten, die Handzeichen des Fahrers verdecken konnten.
Blinken für Sicherheit!
Die Gründe für dieses Verbot lagen hauptsächlich in technischen und sicherheitsrelevanten Aspekten:
- Energieversorgung: Traditionelle Fahrräder ohne elektrische Unterstützung verfügen über begrenzte Energiequellen. Die Installation von Blinkern hätte zusätzliche Energiequellen wie Akkus oder Batterien erfordert, was den Wartungsaufwand erhöht hätte.
- Sichtbarkeit und Wahrnehmung: Handzeichen sind für andere Verkehrsteilnehmer klar erkennbar und etabliert. Es bestand die Sorge, dass kleine Blinker an Fahrrädern übersehen werden könnten, insbesondere bei Tageslicht.
- Technische Standards: Für die Zulassung von Fahrtrichtungsanzeigern an Fahrrädern fehlten lange Zeit klare technische Vorgaben und Prüfstandards, was die Entwicklung und Zulassung solcher Systeme erschwerte.
Allerdings hat sich die Gesetzeslage inzwischen geändert. Seit Mai 2024 sind Blinker an Fahrrädern in Deutschland erlaubt. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Änderung des Verkehrsrechts zugestimmt, sodass Radfahrende nun beim Abbiegen einen Blinker benutzen dürfen, anstatt den Arm auszustrecken.
Diese Änderung zielt darauf ab, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, da Radfahrende beim Abbiegen besser wahrgenommen werden können und beide Hände am Lenker bleiben können. Es ist jedoch wichtig, dass die verwendeten Blinkanlagen den technischen Anforderungen entsprechen und ordnungsgemäß installiert sind.
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